A G B |
|||||||||
PDF -Download |
|||||||||
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
überDienstleistungen und Lieferungen zwischen dem Kunden und der Firma System Consult - Thomas Török (A-2483 Ebreichsdorf, Josef Prisching Str. 18 ), im Folgenden "Auftragnehmer" genannt. dem Kunden und dem Auftragnehmer sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach seiner Wahl am Standort des der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Kunden die Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der
Leistung auch Dritte heranzuziehen. nicht Umstände, welche durch den Auftragnehmer nicht beeinflusst werden können, dagegen sprechen.
das unter den vom Kunden bereitgestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages rechtlich oder technisch unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Kunden anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend, oder schafft er nicht die Voraussetzungen dafür, dass die Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen. Kunde sorgt dafür, dass durch die Verwendung der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten allfällige Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Namensrechte, Urheberrechte, Domain-Rechte, Rechte aus dem UWG, etc.) nicht verletzt werden. Der Kunde hält den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung allfälliger Rechte Dritter schad- und klaglos.
Auftragnehmer erteilten bindenden Informationen benötigt. Der Ankauf und die Zusammenstellung der einzelnen Hard- und/oder Standardsoftware wird, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftragnehmer durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht mit anderen Komponenten kompatibel sein muss. Im Falle eines Ankaufes anderer, anscheinend gleichwertiger Komponenten durch den Kunden, haftet daher der Auftragnehmer nicht für die Kompatibilität der konkreten Hard- und/oder Standardsoftware. |
|||||||||
3. Nicht durch diesen Vertrag abgedeckte Leistungen
Hotline- Dienste nur dann Inhalt des Vertrages sind, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Diese Leistungen bedürfen somit einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und sind
gesondert zu entlohnen. programmabhängigen
Softwareprodukten und Schnittstellen bedingt sind; gesetzlicher
Vorschriften; 6. Datenimportierungen, Wiederherstellungen von Datenschäden und verursacht
wurden. |
|||||||||
4. Software
zuzustimmen, welche dem Kunden im Rahmen der Installation zur Kenntnis gebracht oder auf Anfrage Lizenzrechte hat sich der Kunde selbst zu kümmern oder damit den Auftragnehmer zu beauftragen. dem Kunden unentgeltlich lizenzpflichtige Software Dritter zur Verfügung stellen, erfolgt dies
unverbindlich nach eigener Wahl des Auftragnehmers. Anforderungen des Kunden genügt und in Verbindung mit anderen Programmen einwandfrei und/oder
fehlerfrei funktioniert. vom Auftragnehmer hergestellt oder vertrieben wurde, sondern nur zugänglich gemacht wurde ("Shareware", "Freeware" oder "Public Domain") oder die der Auftragnehmer über seine vertraglichen Verpflichtungen hinaus individuell für einen Kunden entwickelt oder angepasst hat und diesem kostenlos zur Verfügung stellt. |
|||||||||
5. Preise
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten von Programmträgern (z. B. Magnetbändern, Magnetplatten, Floppy-Disk, CD-Rom etc.), die Kosten für die Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Steigerungen von Lohnkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Beträge entsprechend zuerhöhen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsersten anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein als akzeptiert, wenn sie nicht mehr
als 10% jährlich betragen. |
|||||||||
6. Liefertermin
(Fertigstellung)
möglichst genau einzuhalten. Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im
erforderlichen Umfang nachkommt. oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. |
|||||||||
7. Zahlung
spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Die Fälligkeit tritt nach
Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit im Kunde
zu tragen. der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Schreiben zu bezahlen. Schreitet ein Inkassobüro ein, so hat der Kunde die angemessenen Kosten der ersetzen. festgestellten oder vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. |
|||||||||
8. Gewährleistung
unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlerbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Gewährleistungsansprüche bestehen überdies dann nicht, wenn und soweit ohne schriftliches Einverständnis der Kunde selbst oder ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter Dritter Änderungen an Geräten und Einrichtungen durchführt, z.B. neue Software installiert, neue Peripheriegeräte anschließt oder Verbesserungsversuche unternimmt. ein
Jahr. Mängeln auf Preisminderung. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren ist ausgeschlossen. |
|||||||||
9. Eigentumsvorbehalt
|
|||||||||
10. Haftung
der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Jahr
ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend machen. 10.4. Auf die Haftungsregeln in Pkt. 2.3. (EDV-Dienstleistungen, Beratung für den Kauf von Hard- und/oder Standardsoftwarekomponenten), in den Punkten. 4.4. und 4.5. (Software) und Pkt. 11 (Datensicherheit und Haftung) wird verwiesen. |
|||||||||
11. Datensicherheit und Haftung
verarbeitet und dürfen für interne Werbezwecke weiterverwendet werden. Stammdaten werden ohne schriftliche Genehmigung des Kunden nicht weitergegeben. Der Auftragnehmer ergreift Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Auftragnehmer Dienstleistungen am Rechner durchführt. Weiteres ist der Kunde angehalten, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen. Für etwaigen Datenverlust übernimmt der
Auftragnehmer keinerlei Haftung. etwaigen Virenbefall durch Viren aus dem Internet oder von Datenträgern kann keine Haftung
übernommen werden. jeweiligen Standes der Technik die absolute Sicherheit von Firewall- Systemen nicht gewährleistet werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unbefugte Eingriffe Dritter (z.B. Hacker) oder Virenbefall trotz installierter Firewall- Systemen oder Ausfällen oder
Funktionsstörungen von Firewall- Systemen. von
Störungen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z.B. |
|||||||||
12. Gerichtsstand
wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. |
|||||||||
13. Sonstiges
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass eine Regelung zur Anwendung kommt, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Für Verträge mit Verbrauchern i.S.d. KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht
zwingend andere Bestimmungen vorsieht. immer exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Druckfehler auf allen vorher genannten
Dokumenten vorbehalten. sorgfältig gelesen und akzeptiert diese Vertragsbedingungen mit seiner Unterschrift.
|
|||||||||