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AGB
   
   

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    Vertragsgegenstand und Gültigkeit


1.1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge

       überDienstleistungen und Lieferungen zwischen dem Kunden und der Firma

       System Consult - Thomas Török (A-2483 Ebreichsdorf, Josef Prisching Str. 18 ),

       im Folgenden "Auftragnehmer" genannt.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden werden für alle Rechtsgeschäfte zwischen

       dem Kunden und dem Auftragnehmer sowie für die gesamte

       Geschäftsbeziehung  ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Die Angebote des Auftragsnehmers sind stets freibleibend.


2.    Leistungsumfang


2.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den

       Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach

       seiner Wahl am Standort des
       Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb

       der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Kunden

       die Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden

       die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

       Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur

       Erbringung der Leistung auch Dritte heranzuziehen.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Leistungen
       entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zu erfüllen sofern

       nicht Umstände, welche durch den Auftragnehmer nicht beeinflusst werden

       können,  dagegen sprechen.
2.3. Zu den zu erbringenden Leistungen wird auf Folgendes hingewiesen:


       EDV-Dienstleistungen


       Der Auftragnehmer verrichtet EDV-Dienstleistungen, z. B. Installationen,
       Funktionserweiterungen, Errichtung von Netzwerken etc. in dem Ausmaß,

       das unter den vom Kunden bereitgestellten, technischen Voraussetzungen

       möglich ist. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung

       des Auftrages rechtlich oder technisch unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer

       verpflichtet, dies dem Kunden anzuzeigen.

       Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend, oder schafft

       er nicht die Voraussetzungen dafür, dass die Ausführung möglich wird, kann der

       Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung

       die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung

       der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist der Auftragnehmer

       berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.      

       Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und  

       Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.
       Die EDV-Leistungen erfolgen nach Art und Umfang nur aufgrund der vom Kunden
       vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen und Daten. Der 

       Kunde sorgt dafür, dass durch die Verwendung der vom Auftragnehmer zur  

       Verfügung gestellten Daten allfällige Rechte Dritter (z.B. Markenrechte,  

       Namensrechte, Urheberrechte, Domain-Rechte, Rechte aus dem UWG, etc.)

       nicht verletzt werden. 

       Der Kunde hält den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der 

       Verletzung allfälliger Rechte Dritter schad- und klaglos.


       Beratung über den Kauf von Hard- und/oder Standardsoftware-Komponenten


       Der Auftragnehmer übernimmt die Beratung darüber, welche Hard- und/oder
       Standardsoftware der Kunde für seine Bedürfnisse aufgrund der dem  

       Auftragnehmer erteilten bindenden Informationen benötigt. Der Ankauf und die  

       Zusammenstellung der einzelnen Hard- und/oder Standardsoftware wird,

       falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftragnehmer durchgeführt.

       Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
       dass die Möglichkeit besteht, dass konkrete Hard- und/oder Standardsoftware

       nicht mit anderen Komponenten kompatibel sein muss. Im Falle eines Ankaufes 

       anderer, anscheinend gleichwertiger Komponenten durch den Kunden, haftet  

       daher der Auftragnehmer nicht für die Kompatibilität der konkreten

       Hard- und/oder Standardsoftware.

 
       
   

3.    Nicht durch diesen Vertrag abgedeckte Leistungen


3.1. Hingewiesen wird darauf, dass die Wartung, die Erstellung von Updates sowie 

       Hotline- Dienste nur dann Inhalt des Vertrages sind, wenn dies schriftlich

       vereinbart wurde. Diese Leistungen bedürfen somit einer gesonderten

       vertraglichen Vereinbarung und sind gesondert zu entlohnen.
3.2. Sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde, sind überdies folgende
       Leistungen nicht vom Vertrag umfasst und gesondert zu entlohnen:
1.    Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch
       Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig   

       programmabhängigen Softwareprodukten und Schnittstellen bedingt sind;
2.    individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen;
3.    System- oder Einstellungsanpassungen aufgrund von Änderungen

       gesetzlicher Vorschriften;
4.    die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern;
5.    Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder
       Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen;

6.    Datenimportierungen, Wiederherstellungen von Datenschäden und
       Schnittstellenanpassungen z.B. nach Systemabstürzen;
7.    Entfernung von Viren und Behebung der Schäden welche durch diese

       verursacht wurden.
8.    Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer
       berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweiligen gültigen
       Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

 
       
   

4.    Software


4.1. Mit der Nutzung lizenzpflichtiger Software des Auftragnehmers oder von Dritten
       verpflichtet sich der Kunde, den jeweiligen Softwarelizenzbestimmungen 

       zuzustimmen, welche dem Kunden im Rahmen der Installation zur Kenntnis

       gebracht oder auf Anfrage
       in Originalsprache zur Verfügung gestellt werden. Um den Erwerb der

       Lizenzrechte hat sich der Kunde selbst zu kümmern oder damit den

       Auftragnehmer zu beauftragen.
4.2. Bei "Public Domain" - Software, Freeware oder Shareware sind die vom jeweiligen
       Rechtsinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen oder
       Lizenzregelungen zu beachten.
4.3. Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm erbrachten Dienstleistungen

       dem Kunden unentgeltlich lizenzpflichtige Software Dritter zur Verfügung stellen,   

       erfolgt dies unverbindlich nach eigener Wahl des Auftragnehmers.
4.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass Software allen 

       Anforderungen des Kunden genügt und in Verbindung mit anderen Programmen 

       einwandfrei und/oder fehlerfrei funktioniert.
4.5. Weiteres übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Software, die nicht

       vom Auftragnehmer hergestellt oder vertrieben wurde, sondern nur zugänglich 

       gemacht wurde ("Shareware", "Freeware" oder "Public Domain") oder die der 

       Auftragnehmer über seine vertraglichen Verpflichtungen hinaus individuell für

       einen Kunden entwickelt oder angepasst hat und diesem kostenlos zur

       Verfügung stellt.

 
       
   

5.   Preise


5.1. Die vom Auftragnehmer bekannt gegebenen Preise verstehen sich jeweils

       zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten von Programmträgern (z. B. 

       Magnetbändern, Magnetplatten, Floppy-Disk, CD-Rom etc.), die Kosten für die

       Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung 

       beauftragten Personen des
       Auftragnehmers sowie allfällige weitere Kosten (z.B. Lizenzgebühren,
       Versendungskosten, Kosten für Boten etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluß eintretenden   

       Steigerungen von Lohnkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Beträge 

       entsprechend zuerhöhen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden   

       Monatsersten anzulasten.

       Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein als akzeptiert, wenn sie nicht 

       mehr als 10% jährlich betragen.
5.3. Alle Gebühren und Steuern werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage
       berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder
       Abgaben vorschreiben, geht dies zu Lasten des Kunden.

 
       
   

6.   Liefertermin


6.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung 

       (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
6.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der
       Kunde zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen 

       Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner

       Mitwirkungspflicht im erforderlichen Umfang nachkommt.
6.3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige  

       oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung   

       gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und 

       können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende 

       Mehrkosten trägt der Kunde.
6.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Systeme umfassen, ist der

       Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu 

       legen.

 
       
   

7.   Zahlung


7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind 

       spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

       Die Fälligkeit tritt
       sofort nach Rechnungserhalt beim Kunden oder bei einer vereinbarten
       Verrechnungsstelle ein. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
       festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, 

       nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung

       für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.

       Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die

       laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit im
       Zusammenhang stehenden Kosten sowie einen allfälligen Gewinnentgang hat der 

       Kunde zu tragen.
7.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. über dem jeweils geltenden
       Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Bei Zahlungsverzug ist 

       der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro Schreiben zu

       bezahlen.

       Schreitet ein Inkassobüro ein, so hat der Kunde die angemessenen Kosten der
       Intervention, im Fall anwaltlichen Einschreitens die tarifgemäßen Kosten, zu 

       ersetzen.
       Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit gerichtlich   

       festgestellten oder vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannten  

       Forderungen aufrechnen.

 
       
   

8.   Gewährleistung


8.1. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, so hat der Kunde diese 

       unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlerbehebung   

       zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Gewährleistungsansprüche  

       bestehen überdies dann nicht, wenn und soweit ohne schriftliches Einverständnis   

       der Kunde selbst oder ein nicht vom Auftragnehmer ausdrücklich ermächtigter

       Dritter Änderungen an Geräten und Einrichtungen durchführt, z.B. neue Software 

       installiert, neue Peripheriegeräte anschließt oder Verbesserungsversuche 

       unternimmt.
8.2. Für Verbraucher i.S.d. §1 KSchG gilt darüber hinaus die gesetzliche Gewährleistung
       gemäß KSchG. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte bewegliche Waren beträgt 

       ein Jahr.
8.3. Für Unternehmer i.S.d. §1 KSchG ist das Recht der Gewährleistung bei behebbaren
       Mängeln eingeschränkt auf Verbesserung oder Austausch, bei unbehebbaren 

       Mängeln auf Preisminderung. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren ist 

       ausgeschlossen.
       Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben.
8.4. Bei der Benutzung von sorgfältig und ordnungsgemäß installierter Software kann es
       trotzdem zu Problemen kommen, welche nicht vorhersehbar sind. Aus diesem Grund
       werden Gewährleistungsansprüche auf Software ausgeschlossen.

 
       
   

9.    Eigentumsvorbehalt


        Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 
       
   

10.   Haftung


10.1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG, ist Haftung für leichte Fahrlässigkeit
         ausgeschlossen.
10.2. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. KSchG, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, 

         der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und 

         von Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet für

         Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
         Schadenersatzansprüche kann der Kunde nur binnen eines Zeitraums von einem  

         Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend machen.
10.3. Die Haftung des Auftragnehmers für jedes schadensverursachende Ereignis ist
         jedenfalls mit dem halben Auftragswert begrenzt.

10.4. Auf die Haftungsregeln in Pkt. 2.3. (EDV-Dienstleistungen, Beratung für den Kauf 

         von Hard- und/oder Standardsoftwarekomponenten), in den Punkten. 4.4. und  

         4.5.  (Software) und Pkt. 11 (Datensicherheit und Haftung) wird verwiesen.

 
       
   

11.   Datensicherheit und Haftung


11.1. Stammdaten des Kunden werden gespeichert, automationsunterstützt

         verarbeitet  und dürfen für interne Werbezwecke weiterverwendet werden.  

         Stammdaten werden ohne schriftliche Genehmigung des Kunden nicht 

         weitergegeben. Der Auftragnehmer ergreift
         alle angemessenen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Kundendaten zu
         schützen. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige 

         Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie  

         weiterverwenden. Die
         Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber dem
         Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich
         ausgeschlossen.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, bevor der 

         Auftragnehmer Dienstleistungen am Rechner durchführt. Weiteres ist der Kunde   

         angehalten, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen. Für etwaigen 

         Datenverlust übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
11.3. Datenträger werden vor Übergabe an den Kunden auf Viren geprüft. Für einen 

         etwaigen Virenbefall durch Viren aus dem Internet oder von Datenträgern kann 

         keine Haftung übernommen werden.
11.4. Hingewiesen wird darauf, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des 

         jeweiligen Standes der Technik die absolute Sicherheit von Firewall- Systemen

         nicht gewährleistet werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für 

         unbefugte Eingriffe Dritter (z.B. Hacker) oder Virenbefall trotz installierter Firewall- 

         Systemen oder Ausfällen oder Funktionsstörungen von Firewall- Systemen.
11.5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle von Leistungen infolge 

         von Störungen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z.B.
         Leitungsausfälle).

 
       
   

12.   Gerichtsstand


         Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag 

         wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen

         Gerichtes in Wien vereinbart.

 
       
   

13.   Sonstiges


13.1 Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die  

        Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Unwirksame  

        Bestimmungen sind so auszulegen, dass eine Regelung zur Anwendung kommt,

        die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Für Verträge mit 

        Verbrauchern i.S.d. KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als

        das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
13.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle veröffentlichten Preise des
        Auftragnehmers (z.B. Angebote, Werbeaussendungen, Plakate, Homepage, etc.) 

        immer exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Druckfehler auf allen vorher 

        genannten Dokumenten vorbehalten.
        Der Kunde hat die AGBs der Firma System Consult - Thomas Török aufmerksam und 

        sorgfältig gelesen und akzeptiert diese Vertragsbedingungen mit seiner 

        Unterschrift.


Wien, am .............................................. Unterschrift .....................................................